Zum Inhalt
Kulot, Backes & SchneiderKanzlei am Amtsgericht HomburgAnrufen: 06841 92430
← Alle Rechtsgebiete

Rechtsgebiet

Erbrecht

Rund um Testament und Nachlass – vorausschauend oder im Streitfall.

Das Erbrecht ist eine komplexe Materie, die sich mit dem Übergang von Nachlässen auf die Erben eines Verstorbenen befasst. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers – Eigentum, Rechte, Forderungen, Schulden und vieles mehr. Das Erbrecht ist im 5. Buch des BGB geregelt und wird durch Artikel 14 I GG garantiert.

Wissenswertes zum Erbrecht

Ein Nachlass kann auf verschiedene Arten vererbt werden. Der Erblasser kann ein Testament verfassen und sein Erbe nach Belieben verteilen. Andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge ein, bei der das Erbe Kindern, Ehepartnern, Eltern und anderen Verwandten nach gesetzlichen Kriterien zufällt.

Mit uns können Sie Testamente auslegen lassen, Willenserklärungen anfechten, Testamente verfassen lassen und streitige Punkte klären.

Wenn Sie als Ehepartner ein gemeinsames Testament verfassen möchten, kommen verschiedene Testamentsarten in Betracht. Das wohl bekannteste ist das „Berliner Testament“, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen und bestimmen, was nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen mit dem Nachlass geschieht.